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Werbung auf dem Messegelände

Die Werbung auf dem Messegelände dient vorwiegend der Orientierung der Besucher, sie kann jedoch auch spontane Besuchsentscheidungen auslösen. Generell wird durch die Messegesellschaften vorgeschrieben, dass die Werbung nur innerhalb der gebuchten Standfläche stattfinden darf, somit ist das Marketing außerhalb der Standgrenzen immer mit der Messeleitung abzustimmen.

 

Es existieren eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Besucher auf den Messestand zu leiten: So schickte beispielsweise ein Radiosender brasilianische Tänzerinnen mit einem Schild mit der Aufschrift „follow me“ durch die Messehallen um für die Bühnenshow zu werben. Doch auch ohne auf den Faktor „sex sells“ zu setzen, kann diese Idee genutzt werden, um auf die Messebeteiligung aufmerksam zu machen. Als sog. Walking-Acts kann das Firmenmaskottchen wie z.B. das Michelinmännchen durch die Messe laufen und Give-aways verteilen.

Auch die Besucher selbst sollte man als „Werbeträger“ nicht außer Acht lassen. Beispielsweise werden Tragetaschen mit Firmenemblem von den Besuchern gerne genutzt, um das Prospektmaterial zu transportieren. Doch neben Tragetaschen und Luftballons gibt es noch eine Vielzahl von weiteren Möglichkeiten, die Besucher als wandelnde Litfasssäulen zu nutzen; der Kreativität der Verantwortlichen sind keine Grenzen gesetzt.

Neben diesen Aktionen steht den Ausstellern noch eine Vielzahl von weiteren Werbemöglichkeiten zur Verfügung:

· Werbespots im Messeradio

· Plakatwerbung im Messegelände

· Eintrag im Messeinformationssystem

· Werbung auf den Rolltreppen und Standaschenbechern

· Werbevitrinen für Exponate

 

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