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08.01.2015

Neuer Grenzwert für Weichmacher in Spielwaren

Hamburg, 8. Januar 2015 – Für Spielwaren gilt ab Ende 2015 ein neuer Grenzwert für Weichmacher mit flammhemmenden Eigenschaften. Sie dürfen nur noch fünf Milligramm pro Kilogramm TCEP, TCPP oder TDCP enthalten. Über den neuen Grenzwert und dessen Folgen für Hersteller und Händler sowie die Analyse von Sicherheitsrisiken bei Spielwaren informiert die Hermes Hansecontrol Group auf der Spielwarenmesse in Nürnberg vom 28. Januar bis zum 2. Februar 2015 am Stand G-01, H-02 in Halle 11.1. Der als Flammschutzmittel eingesetzte Stoff TCEP und die verwandten Substanzen TCPP und TDCP gelten als gesundheitsgefährdend. Aus diesem Grund hat die Spielzeugrichtlinie die zulässige Menge in Spielwaren ab dem 21. Dezember 2015 bis auf die Nachweisgrenze herabgesetzt. „Hersteller, Importeure und Händler sollten sich auf diese Änderung rechtzeitig einstellen. Andernfalls sind ihre Produkte in der EU zukünftig nicht mehr rechtskonform“, sagt Agnes Sakowska, Leiterin Spielwaren der Hermes Hansecontrol Group.

Damit Spielwaren so sicher wie möglich sind, unterstützt Hermes Hansecontrol Unternehmen zudem mit der Risikobewertung ihrer Produkte. „Die gesetzlichen Standards reichen heute nicht mehr aus, um dem gesteigerten Qualitätsbewusstsein der Zielgruppe gerecht zu werden. Für Spielwarenunternehmen wird es deshalb immer wichtiger, Image- und Reputationsverlusten infolge von Produktrückrufen entgegen zu wirken“, erläutert Agnes Sakowska. Die Risikobewertung umfasst weitaus strengere Kriterien als der Gesetzgeber zugrunde legt und berücksichtigt beispielsweise auch die Verletzungsgefahr durch den sachfremden Gebrauch. „Kinder sind sehr phantasievoll beim Spielen und halten sich nicht immer an die bestimmungsgemäße Verwendung. Unsere Risikobewertung deckt solche Sicherheitslücken bei Produkten auf “, sagt Agnes Sakowska.

Beispielsweise muss bei Spielwaren für Kinder unter drei Jahren laut Gesetz ein Verschlucken oder Einatmen von Kleinteilen ausgeschlossen sein. Das dafür normierte Prüfverfahren untersucht aber lediglich mit einem Zylinder, ob das Spielzeug oder Kleinteil einen Durchmesser von mindestens 44,5 Millimeter hat. „Dieses übliche Testverfahren ist lückenhaft und bleibt hinter dem aktuellen Wissens- und Forschungsstand zurück. Manche Teile bestehen diesen gesetzlich festgelegten Test und sind für Kinder trotzdem gefährlich“, erläutert Agnes Sakowska. Bei der umfassenderen Risikobewertung berücksichtigt Hermes Hansecontrol deshalb auch medizinisches Fachwissen und Erkenntnisse aus Unfallanalysen.



Mit seinen Standorten in China ist das zur Otto Group gehörende Unternehmen zudem im wichtigsten Produktionsmarkt für Spielwaren präsent und testet die Ware direkt vor Ort noch vor dem Versand nach Europa. Mit dem Prüfzeichen „Sicheres Spielzeug“ oder dem „GS-Zeichen“ für Geprüfte Sicherheit können Unternehmen für Produkte werben, die strengere, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Tests erfolgreich durchlaufen haben.





Firma: Hermes Hansecontrol

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Peter Westphal
Stadt: Hamburg
Telefon: +49 (0)5241-9039-12


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