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12.11.2008

Alternative Finanzierungslösungen zur Unternehmensfinanzierung

In Zeiten der internationalen Bankenkrise und der weltweiten Rezession sowie in Zeiten der Liquiditätsverknappung durch das verlorene Vertrauen der Banken untereinander von Dr. Horst S. Werner, Göttingen

In Zeiten der internationalen Bankenkrise und der weltweiten Rezession sowie in Zeiten der Liquiditätsverknappung durch das verlorene Vertrauen der Banken untereinander sowie in Zeiten der Kreditklemmen im Inter-Bankenhandel sind alternative Finanzierungslösungen für mittelständische Unternehmen wegen der notwendigen Zukunftsinvestitionen im Wettbewerbskampf eine Existenzfrage. Bedeutsamer denn je ist eine gleichmäßige Bilanzstruktur ohne Übergewicht des Kreditkapitals. Je mehr verschiedene Finanzierungspartner mit unterschiedlichen Bilanzauswirkungen vorhanden sind, um so größer ist die Finanz-Unabhängigkeit des Unternehmens. Zur Bewältigung zukünftiger Finanzierungsfragen ist ein interdisziplinär abgestimmtes Finanzmanagement erforderlich.

Die Bilanzstruktur entscheidet über die Selbständigkeit eines Unternehmens. Vom Finanzvolumen aus gesehen sollten die Eigenkapitalpartner, Kreditpartner, Leasingpartner und Factoringpartner ( zur Bilanzverkürzung zwecks Eigenkapitalerhöhung ) gut verteilt vorhanden sein. Ein Übergewicht des Kreditkapitals von z.B. mehr als 90% an der Bilanzsumme würde die Abhängigkeit von den Banken anzeigen. Alternative Finanzierungswege mit unterschiedlichen Finanzinstrumenten bei differenzierten bilanziellen und steuerlichen Auswirkungen sind unerläßlich. Auch der Mittelständler braucht eine neue Finanzarchitektur, wenn er den Bestand und die Selbständigkeit seines Unternehmens sichern sowie eine Bankenabhängigkeit vermeiden will.

Bei der Auswahl der alternativen Finanzierungsformen ( Risikokapital, Mezzanine Kapital ohne Stimmrechte, Venture Capital, Private Equity etc. ) für die gewerbliche Finanzierung ist schließlich zu beachten, dass künftige Weichenstellungen nicht beeinträchtigt werden. So sollten Umwandlungspläne in andere Rechtsformen, künftige Nachfolgeregelungen (z.B. im Rahmen MBI oder MBO) und andere Maßnahmen wie eine Unternehmensteilung, eine Fusion oder sogar ein möglicherweise für einen späteren Zeitpunkt geplanter Börsengang bereits im Vorfeld berücksichtigt werden.







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