Wachstumshormone kaufen: Privatpersonen ohne Dopingabsicht verstoßen nicht gegen das Arzneimittel oder Betäubungsmittel

23.12.2018 | 1683074
Wachstumshormone kaufen Debatten über die Rechtmäßigkeit und Legitimität von Wachstumshormonen und anderen Dopingmitteln werden in erster Linie im Zusammenhang mit internationalen Sportereignissen geführt.

Auch im Amateursport lassen sich einzelne Athleten dazu verleiten, ihre Leistung durch verbotene Substanzen zu optimieren. Zu groß ist der Leistungsdruck, zu verlockend sind die Preisgelder. Wer sich für einen sportlichen Wettkampf dopt, gilt als Betrüger. Fliegt der Schwindel auf, werden die unter unfairen Voraussetzungen erzielten Leistungen aberkannt. Nicht selten enden solche Fälle in einem medialen Super-Gau.

Gleichzeitig werben Shops im Internet ganz offen mit Angeboten für Präparate, die dem Muskelaufbau dienen und auf der Dopingliste stehen. Kunden, die bei Online-Anbietern wie alles-rezeptfrei.net beispielsweise Wachstumshormone kaufen, sind meist Hobbysportler ohne medizinische Ausbildung. Aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung zögern sie jedoch, ihre Hormonkuren von einem Arzt überwachen zu lassen. Dabei ist diese Befürchtung völlig unbegründet. Eine Privatperson, die für den Eigenbedarf Hormonpräparate kauft, ohne sich dadurch einen Vorteil in einem sportlichen Wettkampf verschaffen zu wollen, verstößt gegen kein Gesetz.

Künstlich hergestellte Anabolika sind Präparate, die zur Beschleunigung und Optimierung des natürlichen Wachstums von Körpergewebe eingenommen werden. Meistens wird von den Anwendern ein schnelleres oder über die individuellen genetischen Grenzen hinausgehendes Wachstum der Skelettmuskulatur angestrebt. Zu den verbreitetsten Mitteln zählen Testosteron, Somatropin, Norditropin oder Jintropin. Keine dieser Substanzen ist in Deutschland vom Betäubungsmittelgesetz erfasst, es handelt sich also nach gesetzlicher Definition nicht um „Drogen“, wohl aber um Arzneimittel, da sie verwendet werden, um physiologische Funktionen im menschlichen Körper zu beeinflussen. Somit gelten die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes.

Das Arzneimittelgesetz untersagt das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken, nicht aber deren Erwerb, Besitz oder Anwendung. Das bedeutet, dass es einem Arzt nicht gestattet ist, seinem Patienten ein Dopingmittel zu verschreiben. Das Verbot richtet sich also vor allem gegen die Ärzteschaft, Apotheker und medizinische Fachkräfte. Online-Shops wie alles-rezeptfrei.net nutzen den Umstand, dass sie wegen einfacher Verstöße gegen das deutsche Arzneimittelgesetz außerhalb der Staatsgrenzen keine juristischen Komplikationen mehr zu erwarten haben. Deshalb haben Anbieter, bei denen hauptsächlich britische Kunden Wachstumshormone bestellen, ihren Sitz gerne in Deutschland oder Österreich, während andere, die sich auf ein deutschsprachiges Klientel spezialisiert haben, oft in Großbritannien, Frankreich oder Spanien ansässig sind.



Erwerb, Besitz und Konsum von Wachstumshormonen werden bei Eigenbedarf ohne Dopingabsicht nicht strafrechtlich verfolgt. Strafbar macht sich allerdings, wer solche Arzneimittel an einen Trainingskollegen weitergibt oder sie verwendet, um im amateur- oder profisportlichen Bereich zu dopen. Hobby-Bodybuilder, die Wachstumshormone kaufen, um ihre Freunde mit dickeren Muskelpaketen zu beeindrucken, machen sich nach jetziger Gesetzeslage nicht strafbar. Welche Mengen gerade noch als Eigenbedarf (juristischer Begriff: „nicht geringe Menge“) anerkannt werden, ist im Gesetz genau geregelt. Diese Grenze liegt beispielsweise bei Dehydrochlormethyltestosteron (Turinabol) bei 450 mg.

Da es sich kaum verhindern lässt, dass Hobbysportler auch weiterhin Wachstumshormone kaufen, sollten Ärzte und Apotheker, die bei einem ihrer Patienten entsprechendes vermuten, von sich aus Rat und Hilfe anbieten. Bei einer Anwendung unter ärztlicher Aufsicht könnten viele gesundheitliche Komplikationen im Vorfeld vermieden werden.



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