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Zur Werbung werden die Kosten für Mailings (Einladung), Anzeigen, Prospekte, Drucksachen, Pressematerial und –konferenzen, Incentives, Eintrittsgutscheine, Plakate, Aktionen, Fachvorträge und die Nachmessewerbung gezählt.

 

Bei den Werbekosten ist die Zuordnung ein großes Problem. Z.B. muß überlegt werden, in welchem Maße Anzeigen des Ausstellers in denen auf die Messe hingewiesen wird zu den Messekosten gezählt werden.

Das gleiche gilt für Pressekonferenzen. Häufig werden sie auf Messen durchgeführt, weil hier die Presse fast vollzählig versammelt ist und es dem Image dienlich ist, eine große „Messepressekonferenz“ zu geben. Dabei stehen viele dieser Konferenzen in keinem Zusammenhang mit der Messe. Manche Unternehmen gehen sogar soweit, dass sie ihre Bilanzpressekonferenzen auf einer internationalen Messe veranstalten. Solche Kosten voll der Messe anzulasten, verteuert die Messe ungerechtfertigterweise.

Es zeigt sich hier, dass es keine genaue Abgrenzung der Messekosten gibt. Jedes Unternehmen muß nach seinen Bedürfnissen entscheiden, welche Kosten zu welchem Anteil in die Messeaufwendungen mit einbezogen werden. Dabei ist v.a. wichtig, dass immer dasselbe Schema beibehalten wird und dass aus der Abrechnung hervorgeht, wie die Kosten abgegrenzt wurden.

 

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